Atemschutzgeräte dienen zum Schutz der Einsatzkräfte vor giftigen Stoffen und vor Sauerstoffmangel. Das Atemschutzgerät ist im Einsatzfall der Luftvorrat des Geräteträgers. Es besteht aus der Trageplatte mit Druckminderer und Hochdruckleitung mit Manometer, der Mitteldruckleitung mit Lungenautomat und der Atemluftflasche. Ist der Luftvorrat fast aufgebraucht ertönt ein nicht zu überhörendes Pfeifsignal, das den Geräteträger darauf hinweist, dass er spätestens jetzt den Rückzug antreten muss.
Die Verbindung zwischen Atemschutzgerät und dem Geräteträger stellt die Atemschutzmaske dar. Auch hier besteht ein Unterschied zwischen Überdruck- und Normaldruckmasken. Die Überdruckmaske hält hier den durch den Lungenautomaten erzeugten Überdruck. Rüstet sich der Geräteträger aus, setzt er die Maske auf und führt dann eine Dichtprüfung durch, um sicherzugehen, dass die Maske korrekt sitzt
Die Atemschutzüberwachung wird mit einem eigens dafür erstellten, einheitlichen Formular durchgeführt. Dieses Formular basiert auf der Empfehlung der Landesfeuerwehrschule Bruchsal.
Zusätzlich steht auf dem TLF 16/25 eine Dräger Regis 100 für die Zeitnehmung zur Verfügung.
Zur Sicherheit der Atemschutzgeräteträger wurden Anfang 2013 vier sogenannte Totmannwarner angeschafft.
Diese werden am Atemschutzgerät der Träger angebracht. Sie geben ein lautes Notsignal ab, sobald sich der Atemschutzträger länger als 21 Sekunden nicht bewegt.